Datum: 

18 Jun 2024

Autor: 

PREO AG

Green-IT


So leistet die IT einen wichtigen Beitrag zur erfolgreichen Umsetzung

NFRD, CSRD, ESG, ESRS – wenn es um die Ausweitung der EU-weiten Dokumentationspflichten für ein nachhaltiges unternehmerisches Handeln geht, wimmelt es mittlerweile nur so von Abkürzungen, die auf den ersten Blick alles andere als Transparenz vermitteln. Doch genau darum geht es: Investoren, Beschäftigte, Geschäftspartner*innen und Verbraucher*innen sollen sich zukünftig ein transparentes Bild davon machen können, wie nachhaltig ein Unternehmen innerhalb seiner Branche und im Vergleich zu seinen Wettbewerbern ist. Deshalb trat Anfang 2023 die von der EU verabschiedete Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Kraft, welche die bis dahin gültige Nonfinancial Reporting Directive (NFRD) abgelöst hat.


Die CSRD verpflichtet ab 2025 schrittweise immer mehr Unternehmen innerhalb der EU, einen Nachhaltigkeitsbericht zu veröffentlichen, beispielsweise im Rahmen des jährlichen Geschäftsberichts. Damit das mit der Vergleichbarkeit auch länderübergreifend funktioniert, wurden basierend auf den drei Säulen ökologische und soziale Nachhaltigkeit sowie nachhaltige Unternehmensführung (ESG = Environment, Social, Governance) einheitliche Reporting-Standards entwickelt. Diese im Set 1 der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) definierten Kategorien dienen als verbindliche Vorgaben für die ESG-Berichterstattung eines Unternehmens.


In diesem Beitrag beleuchten wir den aktuellen Stand, gehen auf die Vorteile einer ESG-Berichterstattung im Wettbewerb ein und zeigen auf, warum der IT-Bereich eine wesentliche Rolle bei der Umsetzung im Unternehmen einnimmt.


Was beinhaltet die ESG-Berichterstattung für Unternehmen?

Durch das ESG-Reporting legen Unternehmen oder Organisationen offen, wie sich ihr wirtschaftliches Handeln innerhalb der drei Bereiche Umwelt, Gesellschaft und Unternehmensführung auswirkt, zum Beispiel beim Klimawandel, dem Verbrauch von Ressourcen, dem Ausstoß klimaschädlicher CO2-Emissionen, bei den Mitarbeitenden oder der Entwicklung von Arbeitsbedingungen innerhalb der Wertschöpfungskette.


Bisher waren lediglich große, kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern zur Offenlegung Ihrer Nachhaltigkeitsaktivitäten verpflichtet. Ab Januar 2025 sind nun auch Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern, einer Bilanzsumme von 20 Millionen Euro oder einem Jahresumsatz von 40 Millionen Euro in der Pflicht. Kleinere und mittelständische Unternehmen folgen ab Januar 2026, können unter bestimmten Voraussetzungen allerdings einen Aufschub bis 2028 in Anspruch nehmen, um sich länger auf die Anforderungen der Berichterstattung vorbereiten zu können.


ESG-Berichterstattung: Die Kategorien des ESRS Set 1 im Überblick

Damit Transparenz und Vergleichbarkeit in der Praxis gegeben sind, wurden im Auftrag der EU-Kommission Ende 2023 erste einheitliche Berichtsstandards definiert und verabschiedet. Das sogenannte ESRS Set 1 besteht aus zwölf Kategorien, die sich in allgemeine bereichsübergreifende Standards sowie themenspezifische Standards unterteilen. Die themenspezifischen Standards sind dabei den drei übergeordneten Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmen zugeordnet, wie die folgende Grafik verdeutlicht:


ESG-Berichterstattung: Die Kategorien des ESRS Set 1 im Überblick


Grundsatz der „doppelten Wesentlichkeit“ begrenzt die Berichterstattung

Nach der aktuellen Fassung der CSRD folgen die ESRS dem Grundsatz der „doppelten Wesentlichkeit“, so dass Unternehmen nicht über alle Nachhaltigkeitsaspekte ihres wirtschaftlichen Handelns berichten müssen, sondern nur über solche, die für ihr Geschäft wesentlich sind.


Der Grundsatz der doppelten Wesentlichkeit ergibt sich aus der Vorgabe, dass die Aspekte entweder

  1. wesentliche Auswirkungen auf Mensch oder Umwelt (Wesentlichkeit der Auswirkungen) oder

  2. wesentliche finanzielle Auswirkungen auf das Unternehmen haben (finanzielle Wesentlichkeit).

Sobald mindestens eine der beiden Kriterien erfüllt ist, ist der Nachhaltigkeitsaspekt berichtspflichtig. Damit richtet sich der Fokus in der ESG-Berichterstattung auf die für das Unternehmen wesentlichen Aktivitäten und trennt diese bewusst von unwesentlichen. Das bedeutet aber nicht, dass man als unwesentlich eingestufte Aktivitäten einfach außer Acht lassen kann, denn die Verantwortlichen müssen im Fall einer Prüfung begründen können, wie sie zu dieser Entscheidung gekommen sind.


Beispiel ESRS E5: Gebrauchtsoftware schont Ressourcen und fördert die Kreislaufwirtschaft

Im IT-Bereich eignet sich Software ideal für eine ressourcenschonende Zweit- oder gar Drittverwertung. Da Software nicht altert oder sich abnutzt, können Unternehmen über einen erfahrenen Anbieter gebrauchte Volumenlizenzen, insbesondere für weit verbreitete Standardsoftware von Microsoft oder Adobe, bei Erfüllung der rechtlichen Voraussetzungen ganz oder anteilig kaufen oder verkaufen. Unternehmen profitieren dabei nicht nur von hohen Preisvorteilen im Vergleich zur jeweiligen Neuversion von bis zu 70 Prozent, sondern leisten auch einen aktiven Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit, die sie im Rahmen ihrer ESG-Berichtspflichten dokumentieren und offenlegen können.


Die Nachhaltigkeitsvorteile bei einem Kauf oder Verkauf gebrauchter Volumenlizenzen liegen auf der Hand:


  • Aktive Förderung der Kreislaufwirtschaft im Software-Asset-Management

  • Weltweite Ressourcenschonung durch die Verlängerung der Hardware-Nutzungszyklen von durchschnittlich 4,9 Jahren

  • Reduzierung des unternehmerischen CO2-Fußabdrucks

  • Effektiver Beitrag zur Corporate Digital Responsibility

  • Beweis, dass nachhaltiges Wirtschaften nicht nur ein Imagefaktor ist, sondern ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur Klimaneutralität


Haben Sie Interesse an einem nachhaltigeren Software-Lizenzmanagement? Die PREO-Lizenzexpert*innen beraten Sie gerne persönlich und zeigen Ihnen, wie Sie mit gebrauchter Software das IT-Budget Ihres Unternehmens nachhaltig entlasten und dabei aktiv zum Klimaschutz beitragen.




IT mit bedeutender Rolle beim Einstieg in die ESG-Berichterstattung

So wichtig es für die Unternehmen auch ist, den Weg der klimaneutralen Transformation erfolgreich zu meistern, so groß sind die Herausforderungen. Laut einer PWC-Studie* zur ESG-Strategie und -Berichterstattung im deutschen Mittelstand sehen sich aktuell 76 Prozent der Befragten von den bürokratischen und organisatorischen Vorgaben der CSRD überfordert. Und 73 Prozent der deutschen Mittelständler haben Schwierigkeiten, die benötigten Daten für das ESG-Reporting zu identifizieren, zu sammeln und zu analysieren. Hier wird der unternehmensinternen IT zukünftig eine tragende Rolle zukommen. Denn ohne den Aufbau einer systematischen Datengrundlage, der Integration passender Analysetools, von denen täglich neue entwickelt und angeboten werden, sowie klarer Mess- und Bewertungskriterien mit definierten KPIs wird ein erfolgreiches ESG-Reporting nur schwer möglich sein. So dürfte die ESG-Berichtspflicht auch die Investitionen in den Ausbau der Digitalisierung vor allem in den Unternehmen beschleunigen, die sich bisher zurückgehalten haben. Das reine Befüllen von Exceltabellen sollte jedenfalls schnell zur Sackgasse werden.


Die Berater*innen von PWC leiten aus ihren Studienergebnissen die folgenden Empfehlungen zum Einstieg in das Thema ESG-Berichterstattung für Unternehmen ab, die ab 2025 verpflichtet sind:


1. Nachhaltigkeit ist Chefsache

Erklären Sie Nachhaltigkeit zur Chefsache und verankern Sie diese in den Unternehmenszielen.


2. Klare Rollen und Verantwortlichkeiten  

Etablieren Sie eine interne Organisationsstruktur mit klaren Rollen und Verantwortlichkeiten. Implementieren Sie bei Bedarf ein Nachhaltigkeitsteam, welches die erforderlichen Aktivitäten intern steuert, unterstützt und vorantreibt.


3. Ohne Daten geht nichts

Verschaffen Sie sich zeitnah einen Überblick zur Datenbeschaffung und -architektur und identifizieren Sie mögliche Defizite. Beginnen Sie jetzt schon mit der Datenkonzeption und -beschaffung sowie der Auswahl von geeigneten Analysetools.


4. Keine Zeit mehr verschwenden 

Nutzen Sie die verbleibende Vorbereitungszeit (in der Regel bis 2025), weil die CSRD zügig mit Prüfungspflichten einhergeht.


5. Ressourcen und Kompetenzen aufbauen oder an Bord holen

Bauen Sie interne Ressourcen und Kompetenzen auf und sorgen Sie für ein nachhaltiges Bewusstsein auf Führungsebene und innerhalb der Belegschaft. Sorgen Sie bei Bedarf für externe Unterstützung durch die Auswahl eines geeigneten Partners, der Ihr Unternehmen bei der Umsetzung professionell begleitet.


*https://www.pwc.de/de/mittelstand/esg-strategie-und-reporting-im-mittelstand.html


Mehr Nachhaltigkeit und sinkende Lizenzkosten durch Gebrauchtsoftware von PREO

Als einer der Pioniere im europäischen Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen sind für PREO Transparenz und Nachhaltigkeit entscheidende Werte des unternehmerischen Handelns. Deshalb wurde bereits für das Jahr 2023 damit begonnen, die eigenen Unternehmenskennzahlen in den Bereichen Soziales, Umwelt und verantwortungsvolle Unternehmensführung (ESG) zu evaluieren und zu veröffentlichen, obwohl dazu aufgrund der Unternehmensgröße keine Pflicht besteht. So ist PREO aktuell als eeinziger B2B-Händler für Gebrauchtsoftware mit einer Scorecard bei EcoVadis, dem weltweit größten Anbieter von Nachhaltigkeitsratings, gelistet.


Mit PREO profitieren Unternehmen, Organisationen und öffentlichen Verwaltungen aber nicht nur in Sachen Nachhaltigkeit von gebrauchten Softwarelizenzen, sondern darüber hinaus von


  • hohen Einsparungen bei den laufenden Lizenzkosten von bis zu 70 Prozent im Vergleich zur jeweiligen Neuversion.
       
  • einem 100 Prozent rechts- und auditsicheren Lizenzerwerb mit höchster Transparenz in allen Abwicklungsschritten inklusive kompletter Dokumentation im PREO-Lizenzportal “Easy Compliance“.

  • langjähriger Expertise bei der Integration von gebrauchten Softwarelizenzen in klassische Netzwerkstrukturen oder hybride Lizenzmodelle.

  • detaillierten Marktkenntnissen und umfangreichen Erfahrungen durch den auditsicheren Transfer von weit über einer Million gebrauchter Softwarelizenzen.

  • bestehenden Kapazitäten zum Software-Lizenzmanagement bei großen IT-Infrastrukturprojekten mit tausenden Arbeitsplätzen und länderübergreifenden Standorten.

  • überzeugenden Referenzprojekten für zahlreiche mittelständische und große Unternehmen aus den verschiedensten Branchen.